
Einberufung einer Gesellschafterversammlung per e-mail wirksam?
Erlaubt der Gesellschaftsvertrag eine Einladung per e-mail ist diese Form der Ladung absolut zulässig.Das Kammergericht Berlinn hatte sich jetzt mit der Frage zu beschäftigen, ob der Zugang einer e-mail nachgewiesen sein muß,um wirksame Gesellschafterbeschlüsse zu treffen.Das Gericht hielt einen gesonderten Zugangsnachweis der e-mail nicht ür erforderlich.
Kammergericht Berlin vom 15.06.2017 – 22 W 30/17
Fazit: Für die Praxis ist es sinnvoll seine Satzung anzupassen und eine Ladung in vereinfachter Form per e-mail zu regeln.