Eine posttraumatische Belastungsstörung 10 Jahre nach einem Arbeitsunfall?

Das Bayerisches Landessozialgericht hat unter dem 04.08.2014 (Aktenzeichen: L 2 U 4/11) die Anerkennung einer Posttraumatische Belastungsstörung als Folge eines zehn Jahre zurückliegenden Arbeitsunfalls verneint.

Ein Pilot, der erst über zehn Jahre nach einer Notlandung aus psychischen Gründen fluguntauglich wurde, hat keine verzögerte Posttraumatische Belastungsstörung. Der Rettungshubschrauber-Pilot war 1994 wegen eines Maschinendefektes zu einer Notlandung gezwungen. Alle Hubschrauber-Insassen blieben körperlich unverletzt. Der Pilot wurde fluguntauglich aus psychischen Gründen – allerdings erst im Jahr 2005. Ein Jahr danach begehrte er rückwirkend eine Verletztenrente wegen des Arbeitsunfalles 1994. Die Berufsgenossenschaft erkannte einen Arbeitsunfall an, lehnte aber die Verletztenrente ab. Eine Verletztenrente erhalten Versicherte, deren Erwerbsfähigkeit infolge Arbeitsunfalles dauerhaft gemindert ist. Der Gesundheitsschaden muss ursächlich auf den Unfall zurückzuführen sein, was nicht der Fall sei. Das LSG München hat die Klage auf Verletztenrente abgewiesen. Es liege keine verzögerte PTBS vor. Eine wesentliche Vermeidung von Reizen, die mit dem Trauma verbunden sind, sei nicht ersichtlich. Denn der Kläger sei bis 2005 dienstlich und immerhin noch bis 2000 privat geflogen. Das widerspreche der PTBS-typischen Vermeidung von Reizen, die mit dem Trauma in Verbindung stehen.