Emmely Fall entschieden-Verdachtskündigung unwirksam

Das BAG hat den Fall der Unterschlagung von 2 Pfandbon`s, die eingelöst wurden zugunsten der Arbeitnehmerin entschieden. Die fristlose Kündigung wurde für unwirksam erklärt. Durch die seit 1977 bestehende langjährige Beschäftigung habe sie ein “Vertrauenskapital” erworben, was bei der Abwägung der Unzumutbarkeit der Weiterbeschäftigung mit berücksichtigt werden muß. Der wirtschaftliche Schaden sei so gering,das vorab eine Abmahnung hätte ausgesprochen werden müssen.

Fazit:Die Entscheidung ist richtungsweisend für Kündigungen wegen Bagatellen.

BAG vom 10.06.2010- 2AZR 541/09