Die unzulässige Diskriminierung wegen Schwerbehinderung wird sehr weit gefaßt.Auch bei Gesundheitsfragen im Einstellungsgespräch kann dies gefährlich sein. Wird aus den Fragen eine Behinderung vermutet und deshalb eine Einstellung abgelehnt, kann eine Entlassungsentschädigung nach §7 Abs.1 AGG fällig werden
BAG vom 17.12.2009-8AZR 670/08