Entschädigung wegen Diskriminierung

Die unzulässige Diskriminierung wegen Schwerbehinderung wird sehr weit gefaßt.Auch bei Gesundheitsfragen im Einstellungsgespräch kann dies gefährlich sein. Wird aus den Fragen  eine Behinderung vermutet und deshalb eine Einstellung abgelehnt, kann eine Entlassungsentschädigung nach §7 Abs.1 AGG fällig werden

BAG vom 17.12.2009-8AZR 670/08