
Erleichterungen für Kleinbetriebe
Deutschland hat zum Jahresende die sogenannte „Micro-Richtlinie“ der EU umgesetzt. Die Neuregelungen gelten für Kapitalgesellschaften wie GmbH`s sowie für GmbH & Co KG`s. Beträgt der Umsatz dieser Gesellschaften nicht mehr als 700.000,00 Euro, liegt die Bilanzsumme bei höchstens 350.000,00 Euro und werden weniger als 10 Arbeitnehmer beschäftigt, so brauchen künftig weniger Angaben in der Bilanz gemacht werden. Noch interessanter ist jedoch, dass der Jahresabschluss bei diesen Kleinunternehmen nicht mehr veröffentlicht werden muss. Der Jahresabschluss braucht künftig bei diesem Firmen nur noch beim Bundesanzeiger hinterlegt werden. Noch in dieser Legislaturperiode soll außerdem das Ordnungsgeld deutlich gesenkt werden, dass bei einer verspäteten Offenlegung von Jahresabschlüssen fällig wird. Bislang wurden Ordnungsgelder von 2.500,00 bis 5.000,00 Euro fällig. Diese Ordnungsgelder sollen künftig nur noch bei schuldhafter Säumnis verhängt werden.
Quelle: http://www.momentmagazin.de/2013/01/25/erleichterungen-fur-kleinbetriebe/