
Erlöschen des Ausgleichsanspruches des Handelsvertreters
Die Zahlung eines Ausgleichsanspruches nach §89b HGB muß unter Berücksichtigung aller Umstände des Einzelfalles der Billigkeit entsprechen. Eine vertragswidrige Konkurrenztätigkeit während des Vertrages führt zu einer Minderung des Anspruches.
OLG Rostock vom 04.03.09-1U 57/08