Essig und Salz

Nach wohl einhelliger Auffassung der Verwaltungsbehörden und Landwirtschaftskammern darf niemand zur Unkrautvernichtung das als Haushaltsmittel altbewährte Essig-Salz-Gemisch einsetzen. Wer das in der Vergangenheit dennoch tat und erwischt wurde, musste mit Bußgeldern oder amtlichen Verboten rechnen.

Eine offenbare Missinterpretation des Pflanzenschutzgesetzes. So zumindest die Feststellung des Oberlandesgerichts Oldenburg in einem aktuellen Urteil. 

Gesetzlich verboten ist nämlich nur der Einsatz nicht behördlich zugelassener Substanzen oder Gemische, die objektiv und allein der Unkrautvernichtung dienen. Das ist aber bei Essig und Salz – was wenig überraschend ist – nicht der Fall. 

(Haushalts-)Essig und (Koch-)Salz sind Lebensmittel. 

Allzu aufmerksamen aber stets aus der Anonymität heraus agierenden Nachbarn dürfte damit wohl für die Zukunft ein wenig Schreibarbeit erspart bleiben 😉

zur Pressemitteilung des OLG Oldenburg