
Exzessive Privatnutzung des Internets am Arbeitsplatz und Kündigung
Mit einer aktuellen Entscheidung sorgte jetzt das LAG Berlin-Brandenburg für Aufsehen. Der Arbeitgeber wollte den Arbeitnehmer überführen wegen dessen intensiven Privatnutzung der Internetes. Zur Feststellung des Kündigungssachverhaltes wertete der Arbeitgeber den Browserverlauf aus, ohne Zustimmung des Arbeitnehmers. Das LAG sah hierin kein Beweisverwertungsverbot. Die Revision zum BAG wurde aber zugelassen.
LAG Berlin-Brandenburg vom 14.01.16, 5 Sa 657/15