Filesharing – Urteil zu Urheberrechtsverletzungen aus einer Familie

Eltern haften unter Umständen für illegale Musik-Uploads ihrer Kinder. Das OLG München hatte aktuell einen Fall zu entscheiden, in welchem bei einer Onlinetauschbörse das aktuelle Album der Sängerin Rihanna hochgeladen wurde. Der Upload erfolgte vom Anschluss eines Münchener Ehepaares. Die drei volljährigen Kinder hatten – neben den Eltern – alle Zugang zu diesem Internetanschluss. Obwohl die Eltern wussten, welches der Kinder das Album ins Netz stellte, weigerten sie sich, den Namen des Kindes dem Gericht zu offenbaren.

Die Inhaberin der Verwertungsrechte dieses Musikalbums bekam vom OLG München über 3.500,00 EUR Schadenersatz und Abmahnkosten zugesprochen.

Hätten die Eltern preisgegeben, wer als Täter in Frage kommt, hätte die Klägerin zunächst beweisen müssen, dass der Upload illegal erfolgt ist, weil er gegen das Urheberrecht verstößt. Diese Beweisführung blieb ihr aufgrund der Weigerung der Eltern erspart.

Urteil des OLG München vom 14.01.2016 zu Az. 29 U 2593/15