Franchiseverträge und Ausgleichsansprüche nach § 89b HGB bei Vertragsende

Ein Insolvenzverwalter verklagte für den insolventen Franchisenehmer eine Handwerksbäckereikette, zu der in Deutschland über 930 Bäckereien gehören, auf Zahlung eines Ausgleichsanspruches von  rund 116.000 Euro.Die Klage blieb jedoch in drei Instanzen erfolglos.Der Franchisnehmer war im vorliegenden Fall nicht verpflichtet seine Stammkunden zu übertragen. Beim Verkauf von Backwaren handele es sich auch um ein anonymisiertes Massengeschäft, bei dem keine Kundenlisten geführt werden.

Fazit: Es macht Sinn sich bei Abschluß des Franchisevertrages beraten zu lassen, um etwaige Regelungen aufzunehmen.

BGH vom 05.02.2015 VII ZR 109/13