
Führerscheinverzicht und Punktekonto
Das Bundesverwaltungsgericht (Az.: 3 C 1.10) hat am heutigen Tag entschieden, daß der freiwillige Verzicht auf die Fahrerlaubnis anders als beim zwangsweisen Entzug durch die Behörde nicht zur automatischen Löschung des Flensburger Punktekontos führt.Zwar Schreiben die Behörden vor dem Entzug der Fahrerlaubnis den Inhaber an, daß man aus Gründen der Kostenersparnis freiwillig auf seine Fahrerlaubnis verzichten könne, doch ist dies wie nunmehr höchstrichterlich geklärt nicht immer vorteilhaft.Betroffene sollten daher in jedem Fall auf das eigene Punktekonto schauen und im Zweifel den kostenpflichtigen Entzug durch die Behörde hinnehmen, wenn Sie nach wenigen Monaten bsp. einer Sperrzeit die Neuerteilung beantragen und ohne Vorbelastung neu starten wollen.