
Gesetzliche Neuregelungen zum 01.05.2015
– Immobilienanzeigen müssen Energiekennzahlen enthalten. Seit Mai 2014 müssen neu ausgestellte Energieausweise eine Effizienzklasse ausweisen. Die Skala reicht von “A+” (“energetisch sehr gut”) bis “H” (“energetisch sehr schlecht”). Das gilt auch für Immobilienanzeigen: Kennzahlen zum Energieverbrauch des Gebäudes sind dort Pflicht. Neu ab dem 01.05.2015 ist: Vermieter und Verkäufer, die sich nicht daran halten, handeln ordnungswidrig. Sie müssen mit einem Bußgeld von bis zu 15.000 Euro rechnen. Rechtsgrundlage ist die Novelle der Energieeinsparverordnung vom Mai 2014.
– Die “Assistierte Ausbildung” kommt. Mit der “Assistierten Ausbildung” werden benachteiligte junge Menschen über ihre gesamte Ausbildungszeit an einem betrieblichen Ausbildungsplatz flexibel und individuell gefördert. Sie erhalten zum Beispiel Unterstützung beim Abbau von Sprach- und Bildungsdefiziten. Das hilft auch den Ausbildungsbetrieben. Agenturen für Arbeit und Jobcenter bieten die “Assistierte Ausbildung” erstmals ab dem Ausbildungsjahr 2015/2016 an. Die gesetzliche Grundlage dafür tritt am 01.05.2015 in Kraft.
–Ausbildungsbegleitende Hilfen. Wenn nötig, erhalten junge Menschen ausbildungsbegleitende Hilfen zur Aufnahme und zum erfolgreichen Abschluss einer Berufsausbildung. Auszubildende bekommen beispielsweise Unterstützung beim Abbau von Sprach- und Bildungsdefiziten. Es ist auch möglich, die Fachtheorie zu vertiefen. Außerdem gibt es eine sozialpädagogische Begleitung. Die Regelung tritt am 01.05.2015 in Kraft.
– Versicherungsfrei im Programm “Soziale Teilhabe am Arbeitsmarkt”. Wer einer sozialversicherungspflichtigen Beschäftigung nachgeht, die vom Bundesprogramm “Soziale Teilhabe am Arbeitsmarkt” gefördert wird, ist von Beiträgen zur Arbeitslosenversicherung befreit. Das Programm hat eine Laufzeit von drei Jahren und startet im Frühsommer 2015.
– Die Frauenquote kommt. Mehr Frauen in Führungspositionen: Dafür soll das Gesetz zur Einführung einer Frauenquote in der Privatwirtschaft und im Öffentlichen Dienst sorgen, das nun in Kraft tritt. Ab 2016 müssen Großunternehmen und der Öffentliche Dienst die 30-prozentige Quote sukzessive einführen.
Quelle: Pressemitteilung der Bundesregierung v. 28.04.2015