Gesetzliche Unfallversicherung für Schüler auch bei Projektarbeiten außerhalb der Schule!

Der Unfall eines Schülers ist auch dann versichert, wenn er sich zwar außerhalb der Schule, aber auf dem Nachhauseweg von einer Projektarbeit ereignet, die eigentlich zum Unterricht gehört und im Normalfall unter der Aufsicht von Lehrpersonen steht.

Dies entschied das Landessozialgericht Baden-Württemberg am 17.03.2016. Es gab damit einem Schüler aus Steinheim Recht. Dieser war auf dem Nachhauseweg von einem Videodreh für den Musikunterricht außerhalb der Schule von einem Mitschüler angerempelt worden und hingefallen. Hierbei zog er sich ein schweres Schädelhirntrauma zu und sitzt seitdem im Rollstuhl.

Die zuständige Berufsgenossenschaft lehnte es ab, den Sturz als gesetzlich unfallversicherten Wegeunfall anzuerkennen. In erster Instanz bekam sie noch Recht, die zweite Instanz sah es anders. Entscheidend für die Richter des LSG war dabei, dass die Gruppenprojektarbeit eine organisatorisch von der Schule getragene Unternehmung gewesen war. Der Schutzbereich der gesetzlichen Schülerunfallversicherung deckt auch diese modernen Unterrichtsformen ab.Das Urteil ist jedoch noch nicht rechtskräftig. Das Landessozialgericht Baden-Württemberg hat die Revision zum Bundessozialgericht wegen grundsätzlicher Bedeutung der Rechtssache zugelassen.

LSG Baden-Württemberg , Urteil vom 17.03.2016 – L 6 U 4904/14