Gewährleistung beim Kaufvertrag

Der Bundesgerichtshof stellte jüngst klar, dass von den verschuldensunabhängig ausgestalteten gesetzlichen Gewährleistungsregeln auch Sachverständigenkosten umfasst sind, die einem Käufer entstehen, um die Ursache der Mangelerscheinungen des Kaufgegenstandes aufzufinden und auf diese Weise zur Vorbereitung eines die Nacherfüllung einschließenden Gewährleistungsanspruchs die Verantwortlichkeit für den Mangel zu klären.

Vorausetzung ist aber, dass tatsächlich ein Mangel besteht für den der Verkäufer einzustehen hat. Liegt beides vor, besteht der Erstattungsanspruch für die “zum Zwecke der Nacherfüllung” aufgewandten Sachverständigenkosten auch dann, wenn der Käufer später keine Ersatzlieferung oder Reparatur möchte, sondern zur Minderung übergeht.

(BGH, Urteil vom 30. April 2014 – VIII ZR 275/13)