Gleiche Arbeit, gleicher Lohn?

Im Januar 2017 verabschiedete die Bundesregierung das Gesetz zur Förderung von Transparenz von Entgeltstrukturen. Es soll der Lohngleichheit von Männern und Frauen dienen. Das Arbeitsgericht Berlin wies am 01.02.2017 eine Auskunftsklage einer Reporterin ab, die Auskunft verlangte über die Vergütung mehrerer männlicher Kollegen im Unternehmen. Dieses individuelle Auskunftsrecht besteht in Betrieben mit mehr als 200 Arbeitnehmern. Das Gericht wies die Klage mit der Begründung ab, dass eine ungerechtfertigte Ungleichbehandlung in Bezug auf die Vergütung nicht vorliege.

Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

Fazit: Es bleibt spannend.

ArbG Berlin vom 01.02.2017  56 Ca 5356/15