Haftung eines Geschäftsführers einer GmbH wegen Schwarzlohnzahlungen rechtmäßig

Ein Geschäftsführer beschäftigte auf mehreren Baustellen in den Jahren 2005 und 2006 Mitarbeiter ohne die sozial- und steuerlichen Konsequenzen daraus zu ziehen.Nach entsprechenden Ermittlungen der Steuerfahnung und des Hauptzollamtes erließ das beklagte Finanzamt einen Haftungsbescheid gegen die GmbH.Die Schätzung der Lohnster sei korrekt.Das Finanzgericht bezog sich auf eine Rechtsprechung des BGH.Im lohnintensiven Bereich des Baugewerbes könne bei Schwarzarbeit grundsätzlich von 2/3 des Nettoumsatzes ausgegangen werden.Die persönliche Haftung erab sich aus §69 AO in Verbindung mit §35 Abs. 1 GmbH Gesetz.Die Geschäftsführerin haftet persönlich in Höhe von rund 70.000 Euro wegen der vorsätzlichen Verletzung der steuerlich auferlegten Pflichten gem. § 34 Abgabenordung.

FG Köln 24.10.2012 15 K 66/12

Fazit: Hände weg.Das Risiko ist nicht kalkulierbar.