Hinweis auf Ausschlußfristen zwingend

Der Arbeitgeber hat nach §2 des Nachweisgesetzes die Pflicht, die wesentlichen Vertragsbedingungen schriftlich niederzulegen. Verletzt der Arbeitgeber die Pflicht, indem er weder einen schriftlichen Arbeitsvertrag schließt noch einen schriftlichen Nachweis erbringt, so darf er sich im Streitfalle auch nicht auf Ausschlußfristen berufen. Der Arbeigeber macht sich schadenersatzplichtig in Höhe der Vergütungansprüche.

BAG vom  17.02.2002-NZA 2002,1096