
In welcher Höhe darf der Kfz-Sachverständige Nebenkosten abrechnen?
Bei der Regulierung von Kfz-Unfällen ist derzeit eines der umstrittensten Themen, in welcher Höhe die vom Kfz-Sachverständigen abgerechneten Nebenkosten durch den Versicherer zu erstatten sind.
Mit seiner Entscheidung vom 26.04.2016, Az. VI ZR 50/15, versucht der BGH die Abrechnungspraxis der Gutachter „in ruhiges Fahrwasser“ zu bringen.
Dabei hat das Obergericht den besonderen Spielraum der Instanzgerichte gemäß § 287 ZPO betont und es nicht beanstandet, wenn sie im Rahmen der Schätzung der anfallenden Nebenkosten die Bestimmungen des Justizvergütungs- und Entschädigungsgesetzes (JVEG) als Orientierungshilfe heranziehen.
Es bleibt zu hoffen, dass die Praxis sich mit dieser Vorgabe einrichten kann und zukünftig dieser „Nebenkriegsschauplatz“ bei der Unfallregulierung keine Rolle mehr spielen wird.
Den Volltext der Entscheidung finden Sie hier.