
Ist ein Verein, der 9 Kita`s betreibt ,noch gemeinützig?
Der beteiligte Verein hat 11 Mitglieder und betreibt 9 Kindertagesstätten mit jeweils 16 bis 32 Kindern.Das Amtsgericht Charlottenburg wollte den Verein von Amts wegen aus dem Vereinsregister löschen,weil sein Hauptzweck auf einen wirtschaftlichen Geschäftsbetrieb gerichtet sei.Das sah der BGH in einer aktuellen Entscheidung anders.Die wirtschaftliche Betätigung des Vereins durch den Betrieb der 9 Kita`s steht der Gemeinützigkeit nach § 51 AO nicht entgegen, wenn die Vereinsmittel laut Satzung ausschließlich und unmittelbar für gemeinnützige Zwecke einzusetzen sind.Die wirtschaftliche Betätigung des Vereins bleibe somit dem ideellen Hauptzweck untergeordnet.
Fazit:Eine wichtige Entscheidung des BGH,der zahlreiche Vereine betrifft,die sich mit der Betreuung von Menschen beschäftigen.
BGH Beschluß vom 16.05.2017-II ZB 7/16