
Kann der Arbeitnehmer wegen Corona Homeoffice erzwingen?
Nein geht nicht, so das Arbeitsgericht Augsburg in einer aktuellen Entscheidung.Was lag zugrunde? Der 63-jährige Arbeitnehmer hatte von seinem Hausarzt ein Attest, welches ihn als Risikopatienten auswies.Er beantragte beim Gericht im Wege des einstweiligen Rechtsschutzes seine Tätigkeit als Leiter der Stabsstelle Allgemeines Recht/Sozialrecht solange bei ihm zu Hause ausüben zu dürfen, solange die Covid 19 Pandemie andauert.Dafür sah das Arbeitsgericht schon keinen Verfügungsanspruch.Er hätte auch keinen Anspruch auf ein Einzelbüro.
Fazit: Homeoffice bleibt erst einmal Verhandlungssache.
ArbG Augsburg 07.05.2020 3 Ga 9/2020