
Kein Anschluss unter diese Nummer
Das Informationsfreiheitsgesetz soll die Transparenz der Behörden fördern.
Besonders interessant scheinen hier für einige Bürger die internen Telefonlisten zu sein, in denen diue Durchwahlen der Mitarbeiter gespeichert sind.
Mit einem solchen Antrag musste sich das Bundesverwaltungsgericht befassen, weil die Jobcenter den Kunden gegenüber relativ kontaktunfreudig sind. Da Angebot fast aller Jobcenter zur telefonischen Kontaktaufnahme beschränkt sich im wesentlichen auf eine Servicehotlien, die aber erfahrungsgemäß nicht immer dem Anliegen des Anrufers Rechnung trägt.
Die Leipziger Richter bestätigten die Auffassung der Vorinstanz, das man Jobcenter nicht zwingen kann, die Telefonnumern der Mitarbeiter preis zu geben.
Der Anspruch auf Informationszugang besteht nicht, wenn das Bekanntwerden der Information die öffentliche Sicherheit gefährden kann. Geschützt wird u.a. die Funktionsfähigkeit der staatlichen Einrichtungen. Dabei geht es um die Erfüllung der einer staatlichen Einrichtung jeweils zugewiesenen Aufgaben, die ihrerseits von geordneten verwaltungsinternen Abläufen abhängt.
Wer ständig von seinen Kunden angerufen wird, kann halt keine Bescheide erlassen.
Bundesverwaltungsgericht, Urteil vom 20.10.2016 – 7 C 20/15