
Kein Schadenersatz für Halter, wenn sich sein Hund beim Ballspielen mit einem Dritten das Bein bricht
Erleidet ein junger Hund beim Springen nach einem Ball einen Beinbruch, ist dies ein “gänzlich unwahrscheinliches Ereignis” und nicht dem Werfer zuzurechnen. Dies hat das Oberlandesgericht Frankfurt am Main mit Beschluss vom 25.03.2019 (Az: 6 U 166/18) entschieden und Schadenersatzansprüche einer Hundebesitzerin verneint. Außerdem stehe ihre Erlaubnis als Halterin zum Ballspiel einer Zurechnung der Spielfolgen an Dritte entgegen.