Keine Anspruchskürzung bei angeleintem Hund

Das OLG Jena hat mit Urteil vom 16.7.2015 – 1 U 652/14 entschieden, dass ein Hundehalter, der seinen Hund an der Leine führt und dabei ohne eigenes Zutun von einem frei laufenden Hund gebissen wird, sich kein Mitverschulden anrechnen lassen muss.

Vorliegend war der Kläger mit seinem angeleinten Hund an einem Grundstück vorbeigegangen, als plötzlich der Hund der Beklagten aus der Hecke gerannt kam und auf den Hund des Klägers losgegangen ist. Ihm wurde ein Schmerzensgeld in Höhe von 2.000,00 EUR zugesprochen.

Nach Auffassung des Gerichtes, ist dem Kläger kein Mitverschulden anzurechnen, da er sich nicht bewusst in die gefahrbringende Nähe des anderen Hundes gebracht hat. Ein Mitverschulden käme nur dann in Betracht, wenn der Kläger bei dem Versuch, die Hunde auseinanderzubringen, gebissen worden wäre. Allein aber der Umstand, dass er seinen Hund angeleint bei sich geführt hat, stellt keinen Verursachungsbeitrag für den später entstanden Schaden dar.