
Klageverzicht
Wird vom Arbeitgeber ein vorformuliertes Schreiben vorgelegt,indem der Arbeitnehmer auf die Erhebung einer Klage verzichtet,so muß dieser Klageverzicht mit einer Gegenleistung verbunden sein. Ohne Gegenleistung ist ein formularmäßiger Klageverzicht eine unangemeßene Benachteiligung des Arbeitnehmers.BAG vom 06.09.2007-2AZR 722/06