
Kündigung von Dating-Diensten durch BGH-Entscheidung erleichtert
Der Bundesverband der Verbraucherzentralen ist gerichtlich gegen Kostenfallen bei Online-Partnerbörsen vorgegangen. Nun hat der Bundesgerichtshof (BGH) entschieden: Reine Onlinedienste dürfen nicht auf einer Kündigung per Brief bestehen, eine entsprechende E-Mail muss normalerweise ausreichen.
Im aktuellen Fall ging es um das Portal Elitepartner. Nach den ursprünglich geltenden Geschäftsbedingungen mussten VIP- oder Premium-Mitglieder eine Kündigung des kostenpflichtigen Dienstes in “Schriftform” mitteilen, also mit eigenhändiger Unterschrift, zu übermitteln per Post oder Fax.
Die Kündigung durch eine einfache Mail war hingegen unzulässig denn in den Geschäftsbedingungen hieß es: “die elektronische Form ist ausgeschlossen“.
Die Verbraucherzentrale wie auch der BGH sahen darin eine einseitige Benachteiligung der Kunden, weil die Partnervermittlung ansonsten komplett online abgewickelt werde, vom Vertragsschluss bis zur Abwicklung, der Kunde jedoch bei der Kündigung ein selbst unterschriebenes Schriftstück abschicken müsse.