Mehr Kindergeld und höhere Freibeträge

Die Bundesregierung hat am 25.03.2015 einen Gesetzentwurf beschlossen, welcher den steuerlichen Grundfreibetrag, den Kinderfreibetrag und das Kindergeld rückwirkend ab 01.01.2015 sowie den Kinderzuschlag ab 01.07.2016 anheben soll.

Das geplante Gesetz erhöht den steuerlichen Grundfreibetrag und den Kinderfreibetrag für die Jahre 2015 und 2016 entsprechend den Vorgaben des 10. Existenzminimumberichts. Diese Anpassung stellt das Existenzminimum steuerfrei und ist verfassungsrechtlich geboten. Zur Förderung der Familien, bei denen sich der Kinderfreibetrag nicht auswirkt, hebt die Bundesregierung das Kindergeld in gleichem Verhältnis für 2015 und 2016 an. Außerdem steigt der Kinderzuschlag ab dem 01.07.2016. Steuervorteile Der Grundfreibetrag liegt derzeit bei 8.354 Euro und steigt 2015 um 118 Euro und 2016 um weitere 180 Euro. Er stellt sicher, dass der Staat das Einkommen für den notwendigen Lebensunterhalt nicht besteuert. Der Kinderfreibetrag beträgt momentan 7.008 Euro und steigt 2015 um 144 Euro und 2016 um weitere 96 Euro. Mit dem Kinderfreibetrag sichert die Bundesregierung die angemessene Versorgung von Kindern. Eltern können wählen, ob sie den Kinderfreibetrag oder das staatliche Kindergeld in Anspruch nehmen. Kindergeld und Kinderzuschlag. Außerdem erhöht die Bundesregierung das Kindergeld rückwirkend ab dem 01.01.2015 um vier Euro pro Monat und ab dem 01.01.2016 um weitere zwei Euro pro Monat. Ab dem 01.07.2016 soll der Kinderzuschlag um 20 Euro pro Monat erhöht werden. Der Staat darf Erwerbseinkommen zum Bestreiten des notwendigen Lebensunterhalts nicht besteuern. Zur exakten Überprüfung dieser verfassungsrechtlichen Vorgabe legt die Bundesregierung seit 1995 alle zwei Jahre einen sogenannten Existenzminimumbericht vor. Gegenstand des 10. Existenzminimumberichts, den das Bundeskabinett am 27.01.2015 beschlossen hatte, sind die maßgebenden Bemessungsbeträge für die Jahre 2015 und 2016. Maßgröße ist das sozialhilferechtliche Existenzminimum, das sich aus dem Regelbedarf (z.B. Nahrung, Kleidung, Telefon, kulturelle Teilnahme) sowie den Kosten für Unterkunft und Heizung zusammensetzt.