Mehrere geringfügige Beschäftigungen

Einem Arbeitnehmer ist es möglich mehrere geringfügige Beschäftigungen nebeneinander auszuführen. Die Entgelte aus den Tätigkeiten werden zusammengerechnet.Solang die Grenze von 400 Euro monatlich oder 4800 Euro jährlich nicht überschritten wird besteht nach wie vor keine Sozialversicherungspflicht für den Arbeitnehmer. Nach Überschreitung der Grenzen entsteht volle Sozialversicherungspflicht.