Mobbing und Ausschlußfrist

In Mobbingfällen beginnt eine tarifliche Ausschlußfrist wegen der systematischen, sich aus mehreren einzelnen Handlungen zusammensetzenden Verletzungshandlung regelmäßig erst mit der zeitlich letzten Mobbing-Handlung.

BAG Urteil vom 16.05.07- 8AZR 709/06

Fazit: Der Nachweis des zielgerichteten,schikanösen Vorgehens ist oft schwierig. Der Betroffene sollte deshalb ein “Mobbing-Tagebuch” führen.