MPU darf häufiger angeordnet werden

Autofahrern, denen wegen alktoholbedingter Verurteilungen durch den Strafrichter die Fahrerlaubnis entzogen wurde, müssen nach akutellen Entscheidungen des Verwaltungsgerichtshofs Baden-Württemberg vom 07. Juli 2015 und des Bayerischen Verwaltungsgerichthshofs vom 17. November 2015 nach Ablauf der Sperrfrist wohl häufiger mit der Anordnung der MPU durch die Fahrerlaubnisbehörde rechnen.

Nach den Entscheidungen kommt es zukünftig nicht mehr auf den bis dahin geltenden Wert von 1,6 Promille an, vielmehr genüge allein die Verurteilung wegen einer Alkoholfahrt. Die Behörde muss nach Auffassung der Richter bei der Neuerteilung regelmäßig auf die fehlende Fahreignung schließen.

Damit droht schon bei einer strafrechtlichen Verurteilung wegen alkoholbedingter Fahrfehler mit einem Promillewert ab 0,3 Promille die medizinische psychologische Begutachtung und die Pflicht zur Vorlage einer positiven Fahreignung.

VGH Baden-Württemberg vom 07. Juli 2015 Az.: 10 S 116/15

VGH München vom 17. November 2015 Az.: 11 BV 14.2738 (Mitteilung der Landesanwaltschaft Bayern)