
Nachteile bei der 0% Finanzierung
Die in der Werbung viel beworbene Null-Prozent-Finanzierung birgt neben scheinbar günstigen Konditionen auch einige Nachteile, über die sich Verbraucher vor Abschluss des Darlehensvertrages im Klaren sein müssen. Einen solchen gravierenden Nachteil bestätigte jüngst der Bundesgerichtshof in einer für Verbraucher nachteiligen Entscheidung.
Wer Waren auf Basis einer 0% Finanzierung kauft, muss den Kredit auch nach einem Rücktritt vom Kaufvertrag an die Bank zurückzahlen. Die bei einer regulären Finanzierung bestehenden Rechte sind dann nicht gegeben.
Der Kunde kaufte in einem Baumarkt Türen für rund 6.500,00 EUR, die er bei einer Bank mit 0% finanzierte. Wie üblich wurde der Kreditvertrag im Baumarkt unterzeichnet. Die Bank überwies den Kaufpreis direkt an den Baumarkt. Es stellte sich später heraus, dass die Türen derart mangelhaft waren, dass der Kunde vom Kaufvertrag zurücktreten konnte. Nun kam es so, dass der Baumarkt den Kaufpreis nicht erstattete, aber zugleich die Bank die Tilgung des Kredites beanspruchte. Gegenüber der Forderung der Bank versuchte der Kunde erfolglos ein Zurückbehaltungsrecht wegen des Rücktritts vom Kaufvertrag geltend zu machen. In allen Instanzen war der Kunde mit diesem Ansinnen unterlegen. Er muss weiterzahlen.
Die Richter bestätigten das Gesetz. Nur wer als Verbraucher für den Kredit ein Entgelt zahlt, hat weitergehende Rechte bei Problemen mit dem Kauf. Hätte der Kredit auch nur einen Euro gekostet, dann hätte sich die Bank nach erklärtem Rücktritt vom Kaufvertrag an den Baumarkt wenden müssen. Nur in solchen Fällen hat der Kunde die gesetzlichen Vorteile.
Zur Pressemitteilung des BGH vom 30. September 2014