
Nachtschichten nicht möglich-kein Lohnanspruch?
Die Klägerin ist langjährig im Krankenhaus als Krankenschwester im Schichtdienst beschäftigt und kann keine Nachtschichten mehr leisten, da sie medikamentös behandelt wird. Nach einer betriebsärztlichen Untersuchung schickte sie der Pflegedirektor nach Hause. Die Klägerin bot ihre Arbeitsleistung, mit Ausnahme der Nachtschicht, an. Sie klagte auf Beschäftigung sowie Vergütung und bekam ihren Vergütungsanspruch zugesprochen. Das beklagte Krankenhaus muß bei der Schichteinteilung auf das gesundheitliche Defizit der Klägerin Rücksicht nehmen.
Fazit: Das Krankenhaus hätte wohl anstatt die Klägerin zu suspendieren eine Änderungskündigung aussprechen müssen.
BAG 09.04.2014 – 10 AZR 637/13 –