
Neue Selbstbehalte beim Unterhalt ab 2015
Das Oberlandesgericht Düsseldorf hat mit Wirkung zum 01.01.2015 die für Unterhaltspflichtige geltenden Selbstbehalte erhöht. Der Selbstbehalt beim Unterhalt gegenüber minderjährigen Kindern wurde von 1.000,00 EUR um 80,00 EUR auf 1.080,00 EUR erhöht. Der bisherige Selbstbehalt unter Ehegatten steigt um 100,00 EUR auf 1.200,00 EUR.
Der Kindesunterhalt wurde hingegen nicht angepasst, weshalb vermutlich in vielen Fällen ab dem 01.01.2015 geringere Unterhaltsansprüche bestehen.
zur Pressemitteilung des OLG Düsseldorf und der aktuellen Tabelle