
Neuerungen ab 01.01.2018 im Verkehrsrecht
Hersteller müssen Winterreifen, die ab 01.01.2018 produziert werden, mit dem sogenannten Alpine-Symbol (dreigezacktes Bergpiktogramm mit Schneeflocke) kennzeichnen. Das Qualitätssiegel zeigt an, dass diese Reifen besondere Anforderungen an Traktions-, Brems- und Beschleunigungsverhalten auf Schnee und Eis erfüllen. Für bis 31.12.2017 produzierte M+S Winterreifen gilt eine Übergangsfrist bis 30.09.2024.
Ab 01.01.2018 müssen alle Fahrzeuge bei der Hauptuntersuchung beim TÜV die direkte Messung der Abgase am Auspuffendrohr bestehen. So sollen Defekte an der Abgasanlage besser erkannt werden können. Bisher waren Fahrzeuge ab dem Baujahr 2006 von der Abgasmessung am Endrohr per Sonde befreit.
Fahrradanhänger, die ab 01.01.2018 in den Handel kommen, benötigen ab einer Breite von 60 Zentimetern zwei weiße Reflektoren an der Vorderseite und zwei rote Reflektoren an der Rückseite. Vorgeschrieben ist zudem eine rote Rückleuchte, wenn der Anhänger die Hälfte des Fahrradrücklichts verdeckt.