
Neuerungen in der Pflegeversicherung
Ab Januar 2017 greifen mit dem Dritten Pflegestärkungsgesetz grundlegende Neuerungen in der gesetzlichen Pflegeversicherung. Diese treffen vor allem Menschen, die ab Januar 2017 erstmals einen entsprechenden Antrag stellen. Für diejenigen, die bereits als pflegebedürftig anerkannt sind und ambulant oder stationär versorgt werden, ändert sich wenig. Ihnen soll es durch die Reform nicht schlechter gehen, sie erhalten ab 2017 teilweise sogar mehr Leistungen als bisher.
Statt drei Pflegestufen gibt es fünf Pflegegrade. Wer bereits eine Pflegestufe hat, dem teilt die Pflegeversicherung ab Januar 2017 automatisch einen Pflegegrad zu und zwar den nächsthöheren. Pflegebedürftige mit einer anerkannten Demenz und Pflegestufe werden ab Januar 2017 zwei Pflegegrade höher eingestuft. Dies gilt auch für dauerhaft psychisch kranke oder geistig behinderte Menschen.
Die Pflegebedürftigkeit eines Menschen wird ab 2017 anders ermittelt. Den Gutachtern steht hierfür ein neues System aus 64 Kriterien und sechs Modulen zur Verfügung. Der Begriff der Pflegebedürftigkeit wird neu gefasst. Zukünftig gilt: Je unselbstständiger der Pflegebedürftige, desto höher der Pflegegrad, desto mehr Leistungen erhält man aus der Pflegekasse.
Die Reform der Pflege setzt den Schwerpunkt auf Prävention und ambulante Pflege. Wer ab 2017 einen Antrag auf stationäre Pflege in einem Senioren- oder Pflegeheim stellt, muss mit reduzierten Leistungen rechnen. Diese greifen zumindest bei Menschen mit geringerem Pflegebedarf und Pflegegraden von zwei und drei. Der Zuschuss zu Heimplätzen sinkt ab dem kommenden Jahr für die stationäre Versorgung etwa von 1.064,00 Euro monatlich (Pflegestufe I) auf dann 770,00 Euro (Pfle-gegrad 2).
Ab 01. Januar 2017 erhöhen sich für die Versicherten die Beiträge. Arbeitnehmer zahlen für die Pfle-geversicherung 0,2 Prozentpunkte mehr als bisher, also 2,55 Prozent ihres Bruttolohns. Kinderlose Arbeitnehmer zahlen 2,8 Prozent.
Es empfielt sich noch in diesem Jahr einen Antrag auf Leistungen aus der gesetzlichen Pflegeversicherung zu stellen!