Neues Bauvertragsrecht zum 01.01.2018

Ab 01.01.2018 tritt das neue Bauvertragsrecht in Kraft.

Durch das “Gesetz zur Reform des Bauvertragsrechts” soll ab 01.01.2018 für mehr Verbraucherschutz bei Bauvorhaben gesorgt werden. Damit finden die Besonderheiten eines Bauvertrages endlich einen gesetzlichen Rahmen im Bürgerlichen Gesetzbuch, da bisher lediglich das allgemeine Werkvertragsrecht zur Anwendung kam.

Neben den allgemeinen Werkverträgen wird es ein gesondertes Kapitel zum (Verbraucher-) Bauvertrag, aber auch gesonderte Abschnitte mit speziellen Regelungen zum Architekten- und Ingenieurvertrag sowie zum Bauträgervertrag geben.

Die Regelungen gelten dann für alle Verträge, die ab diesem Zeitpunkt abgeschlossen werden. Für Verträge, die vorher geschlossen worden sind, gilt die bisherige Rechtslage.