
Neues zur Statusfeststellung – Arbeitnehmer oder freier Mitarbeiter
Seit dem 01.04.2017 steht nun im Gesetz in § 611a BGB, was ein Arbeitnehmer ist .Zwar wurden die von der Rechtsprechung entwickelten Kriterien weitgehend übernommen, aber trotzdem gibt es für diese wichtige Frage nun endlich eine Legaldefinition.Die gesetzliche Regeung sieht 6 Voraussetzungen vor, die für das Vorliegen einer abhängigen Beschäftigung sprechen.
Fazit: Eine Prüfung im Einzelfall lohnt sich.Noch immer sind viele externe Dienstleister bei genauer Betrachtung eigentlich Arbeitnehmer.