Notarielles Schuldanerkenntnis bei Unterschlagungen

Der Kläger war in einem Getränkemarkt beschäftigt. Eine Videoüberwachung überführte den Kläger bei Unterschlagungshandlungen allein binnen 3 Tagen im Wert von 1120,00 Euro. Daraufhin räumte der Kläger im Beisein des Betriebratsvorsitzenden ein, binnen 4 Jahren zahlreiche Unterschlagungen begangen zu haben. Vor enem Notar gab er ein Schuldanerkenntnis über einen Betrag von 113750,00 Euro ab. Später focht er seine Erklärung an und behauptete das Schuldanerkenntnis sei sittenwidrig gewesen. Das Bundesarbeitsgericht bestätigte in einer Entscheidung das notarielle Schuldanerkenntnis. Die Drohung des Arbeitgebers mit einer Strafanzeige hielt das Gericht im Hinblick auf den hohen Schaden für legitim.

Fazit:Achtung bei notariellen Schuldanerkenntnissen. Die Bindungswirkung ist groß!

BAG vom  22.07.10-8 AZR 144/09