
Praktikum, Nachwuchsförderung & Geoblocking
Praktikum und Nachwuchsförderung
In der vergangenen Woche durften wir wieder einer Abiturientin Einblick in den Beruf eines Rechtsanwaltes geben. Ihre Woche schloss Frau Beyer mit einem eigenen Beitrag ab:
Die neue Geoblocking-Streaming-Verordnung
Bislang wurde der Gebrauch der Online-Streaming Portale im EU-Ausland durch das sogenannte Geoblocking verweigert. In einer Mitteilung des Europäischen Rates wurde folgendes verfasst:
„Reisende in der EU müssen künftig nicht mehr auf Online-Dienste wie Filme, Sportberichte, Musik, E-Books oder Spiele verzichten, für die sie zu Hause bezahlt haben. Zusammen mit der Abschaffung der Roaming-Gebühren ist dies ein wichtiger Schritt auf dem Weg zu einem digitalen Binnenmarkt, der allen zugutekommt.“
Nun müssen also die AGB´s der Anbieter neu angepasst werden. Diese Regelung ist jedoch nur für Bezahldienste gültig. Anbieter kostenloser Dienste können frei entscheiden, Inhalte im Ausland zu blockieren. Außerdem hat das EU-Parlament beschlossen, dass diese Regelungen nur bei Aufenthalten von kurzer Dauer im EU-Ausland walten und somit nicht dauerhaft sind.
Zudem ist es dem Anbieter gestattet, den jeweiligen Wohnsitz ihrer Nutzer per IP-Adresse, Ausweis oder Kreditkarte zu überprüfen, um so Missbräuche zu verhindern.
– Lena Beyer –