Prüfpflicht für Arbeitgeber

Arbeitgeber sind nach einer neuen Entscheidung des BAG verpflichtet zu prüfen,ob sie freie Arbeitsplätze mit schwebehinderten Menschen besetzen können. Dies verlangt sogar eine zeitige Kontaktaufnahme mit der Agentur für Arbeit. Ein abgelehnter schwerbehinderter Bewerber kann sich dann  bei Verstoß des Arbeitgebers gegen §84 Abs 1 SGB IX auf eine Benachteiligung berufen.

BAG 13.10.11-8 AZR 608/10