Reisekostenerstattung für Klassenfahrt

Das Bundesarbeitsgericht macht in einer aktuellen Entscheidung Schluß mit der jahrelangen Verzichtspraxis der Schulämter.Eine Lehrerin einer Gesamtschule in NRW klagte ihren Anspruch auf Reisekostenerstattung bis zum BAG durch.Das beklagte  Land berief sich auf eine von der Lehrerin unterzeichnete Verzichtserklärung auf Reisekosten.Das Land hatte aber die Klassenfahrt erst genehmigt, nachdem die Lehrerin die Verzichtserklärung unterzeichnet hatte. Mit dieser Handhabung verstößt das Land NRW gegen die Fürsorgepflicht als öffentlicher Arbeitgeber.

Fazit: Richtig so, mit dieser Entscheidung werden Schulen insgesamt gestärkt.

BAG vom 16.10.2012- 9 AZR 183/11