
Reiserücktrittsversicherung per Kreditkarte – Vorsicht bei Wahl der Zahlungsart
Sofern man die Reiserücktrittsversicherung seiner Kreditkarte in Anspruch nehmen möchte, ist es erforderlich, dass der gesamte Reisepreis über diese Karte bezahlt wird, so das Amtsgericht München.
Vorliegend hatte der Kläger die Anzahlung des Reisepreises in Höhe von 1.509,00 EUR überwiesen und den verbleibenden Reisepreis von 5.004,00 EUR über die Kreditkarte bezahlt. Aufgrund der konkreten Bedingungen ist diese Vorgehensweise nicht ausreichend, um den Versicherungsschutz zu aktivieren. Nach Auffassung des Gerichts seien die zugrundeliegenden Versicherungsbedingungen hinreichend klar formuliert; weder überraschend, noch unangemessen benachteiligend und damit wirksam.
Die Entscheidung ist zwar nachvollziehbar, unserer Auffassung nach jedoch falsch, weil die streitgegenständliche AGB unklar ist. Wir gehen davon aus, dass andere Gerichte sich der Auffassung des Amtsgerichts nicht anschließen.
Amtsgericht München, Urteil vom 14.08.2013, – 242 C 14853/13 –