Rot ist nicht braun-gold

Friseure machen sich schadenersatzpflichtig, wenn sie trotz mehrfacher Nachbesserungsversuche nicht den von der Kundin gewünschten Farbton erzielen.

Zu dieser Feststellung gelangte das Landgericht Köln. Die Mitteilung wäre wohl nicht ganz so spektakulär, wenn es sich nicht um ein interantional tätiges Model gehandelt hätte.

Nach zwei Beratungsterminen in einem Kölner Friseursalon entschied sich das klagende Model zur Haarfärbung in dem Ton braun-gold. Zeitgleich sollte mehrere Haarteile gefärbt werden. Leider konnte man im Frisuersalon nicht den gewünschten Farbton erzielen. Trotz eines sich unmittelbar anschließenden Versuches am gleichen Tag und eines weiteren am Folgetag blieben die Haare rot. Darüber hinaus wurden die Haare dauerhaft geschädigt.

Die Kundin verlangte nun von der Inhaberin des Friseursalons Ersatz sämtliche Schäden , die ihr wegen der misslungenen Haarfärbung entstanden sind und noch entstehen werden. Ihre Haare seien nämlich durch die gesamte Prozedur dauerhaft geschädigt und auch nicht mehr fähig, eine andere Farbe aufzunehmen. Als international tätiges Model seien ihr deswegen diverse Aufträge entgangen. Durch den Zustand ihres Haares sei sie auch seelisch sehr belastet, was zu einer stressbedingten Akne geführt habe.

Die Forderung sei dem Grunde nach legitim, weil die Behandlung mangelhaft war. Über die konkrete Höhe des Schadens musste das Gericht keine Entscheidung fällen, weil die Kundin zunächst die grundsätzliche Einstandsplficht geklärt wissen wollte. Ob es einen Folgeprozess gibt, bleibt abzuwarten.

zur Pressemitteilung des LG Köln vom 31. Juli 2017 Az. 4 O 381/16