
Rückforderung von Ausbildungskosten bei Berufsakademieausbildung (BA)
Eine Krankenkasse begehrte die Rückforderung von Ausbildungskosten in Höhe von 34132,79 Euro.Der Arbeitnehmer wehrte sich hiergegen mit negativer Feststellungsklage und bekam Recht durch ein Anerkenntnisurteil.
Arbeitsgericht Erfurt 8 Ca 1241/12
Fazit: Nicht jeder unterschriebene Ausbildungsvertrag führt zur Rückforderung.