
Rundfunkbeitrag mit Unionsrecht vereinbar!
Mit seinem Urteil stellt der Europäische Gerichtshof fest, dass im Rundfunkbeitrag keine unerlaubte staatliche Beihilfe zu sehen sei. Deshalb verstoße der Rundfunkbeitrag nicht gegen Unionsrecht.
Das Landgericht Tübingen hatte dem europäischen Gerichtshof eine Reihe von Fragen zur Auslegung des Unionsrechts vorgelegt. In dem Verfahren ging es um den 2013 eingeführten Rundfunkbeitrag, welcher pro Wohnung erhoben wird und nicht mehr, wie die zuvor erhobene Gebühr, an ein Empfangsgerät wie einen Fernseher gebunden ist.