SAUNIEREN NICHT MEHR „ALL INCLUSIVE“

Ankunft im Wellness-Hotel. In froher Erwartung auf einen entspanntes Wochenende mit allem „Drum und Dran“?! Dem hat das Bundesministerium für Finanzen seit dem 01.07.2015 einen Riegel vorgeschoben!

Ab dem 01.07.2015 gilt der Regelsteuersatz von 19% Umsatzsteuer auf Saunaleistungen (in Hotels, Schwimmbädern etc.).

Hintergrund: Nach dem Umsatzsteuergesetz ermäßigt sich die Steuer auf 7 % für die Verabreichung von Heilbädern. Darunter hat die Finanzverwaltung bislang auch das Saunieren subsumiert.

Neu: Mit BMF-Schreiben vom 28. Oktober 2014, IV D 2 – S 7243/07/10002/02 wird geregelt, dass ab dem 1. Juli 2015 alle Saunaleistungen dem allgemeinen Steuersatz zu unterwerfen sind.

Damit ist es ab dem 1. Juli 2015 nicht mehr möglich, die Sauna als „im Übernachtungspreis enthalten“, anzubieten.

Zukünftig sollte man sich daher nicht wundern, wenn in einem Wellness-Hotel die Saunanutzung als Zusatzangebot gegen ein zusätzliches Entgelt angeboten wird.