
Schadenersatz und Videoüberwachung
Ein Abeitnehmer verlangte von seinem Arbeitgeber die Zahlung von 750 Euro Schadenerstz wegen einer Videoüberwachung .Das Landesarbeitsgericht wies die Klage wegen Verletzung von Persönlichkeitsrechten ab.Der Arbeitgeber wies im Verfahren nach, daß es in der Produktion zwei Sabotagefälle gegeben hatte, bei denen Fremdkörper in der Gewürzmischung auftauchten.Ferner konnte der Arbeitgeber nachweisen, das die Videoüberwachung nur für knapp 2 Monate betrieben wurde und nur die Produktionsräume betraf.Damit hielt das Gericht die Videoüberwachung für gerechtfertigt und verhältnismäßig.
Fazit: Es kommt immer auf die konkteten Umstände des Einzelfalls an.
LArbG Sachsen-Anhalt vom 10.11.15 6 Sa 301/14