Schmerzensgeld bei MRSA-Infektion aufgrund fehlerhafter Krankenhaushygiene!

Das OLG Hamm hat einem Patienten 40.000 EUR Schmerzensgeld zugesprochen, nachdem er sich im Krankenhaus mit multiresistenten Staphylokokken (MRSA) infiziert hat, weil ein Krankenpflegerschüler beim Entfernen einer Infusionskanüle Hygienevorschriften verletzt hat.

Ein, zur Behandlung eines Tinnitus stationär im beklagten Krankenhaus aufgenommener Patien,t erhielt Infusionen über seine am linken Arm angelegte Venenverweilkanüle. Ein Krankenpflegerschüler hatte die Infusionsnadel beim Patienten gezogen und dabei – vorschriftswidrig – dieselben Handschuhe getragen, mit denen er zuvor einen Mitpatienten versorgt hatte. Der Kläger litt infolge der MRSA-Infektion, über Monate unter heftigen Schmerzen und zog sich einen Abszess im Bereich der Wirbelsäule zu, der operativ versorgt werden musste. Der Kläger wurde infolge der Infektion arbeitsunfähig. Die Infektion hat schwerwiegende Komplikationen verursacht, die langandauernde ärztliche Behandlungen erforderlich gemacht haben, was bei der Höhe des Schmerzensgeldes berücksichtigt wurde.

Der Kläger vermochte das verbotswidrige Handeln des Krankenpflegerschülers beweisen. Da es sich dabei um einen groben Behandlungsfehler handelt, erfolgt eine Beweislastumkehr für die weitere Ursächlichkeit des Behandlungsfehlers für die Infektion zugunsten des Klägers.

OLG Hamm, Urteil vom 08.11.2013 Az: 26 U 62/12