
Schokolade schlägt Gummibärchen im Streit um die Verletzung der Marke “Goldbären”
Mit Urteil vom 23. September 2015, Az.: I ZR 105/14, entschied der BGH, dass der Vertrieb einer in Goldfolie verpackten und mit einem roten Halsband versehenen Schokoladenfigur in Bärenform durch Lindt weder die Goldbären-Marken von Haribo verletzt noch eine unlautere Nachahmung ihrer Fruchtgummiprodukte darstellt.
Zwar seien die Marken “Goldbär” und “Goldbären” von Haribo in Deutschland bekannte Marken, und die sich gegenüberstehenden Waren der Parteien sehr ähnlich. Jedoch fehle es für die Annahme einer Verwechslungsgefahr oder einer gedanklichen Verknüpfung an einer Ähnlichkeit der Marken von Haribo mit den angegriffenen Produktgestaltungen von Lindt.
Bei den angegriffenen Produktformen handele sich auch nicht um Nachahmungen der Produkte von Haribo, weil eine ausreichende Ähnlichkeit zwischen den Gummibärchen von Haribo und den Schokoladenfiguren von Lindt nicht vorliegt.
Es bleibt also dabei: Schokolade ist unverwechselbar.