
Schufa: Berechnungsformel bleibt geheim!
Nach dem aktuellen Urteil des Bundesgerichtshofs (BGH) muss die Schufa Verbrauchern keine umfassende Auskunft zur Berechnung ihrer Kreditwürdigkeit geben.
Die Klägerin hatte erfahren wollen, wie die Bewertung ihrer Kreditwürdigkeit zustande kam, nachdem sie keine Finanzierung für einen geplanten Autokauf bekommen hatte. Die Schufa hat auf ihre Anfrage hin nur eine allgemeine Auskunft zur Einschätzung der Kreditwürdigkeit abgegeben. Die Klägerin war jedoch der Meinung, dass die Berechnungsformel der Schufa für deren Scoring transparent sein und ihr auch bekannt gegeben werden müsse.
Der BGH stellte nun ausdrücklich fest, dass ein Auskunftsanspruch nur hinsichtlich der über die jeweilige Person gespeicherten Daten, nicht jedoch hinsichtlich der genauen Scoreformel besteht.
BGH-Urteil vom 28.01.2014, Aktenzeichen: VI ZR 156/13
Hier können Sie die Pressemitteilung des BGH zur Entscheidung nachlesen: