Schwerbehindertenzusatzurlaub bei Krankheit

Das BAG hat nun entschieden,daß auch der zusätzliche Anspruch des dauerhaft kranken Schwerbehinderten nicht verfällt.Damit gilt nun daßelbe wie beim gesetzlichen Mindesturlaub nach Bundesurlaubsgesetz.Fazit: Der langzeiterkrankte Schwerbehinderte erhält nach Genesung 25 Tage Urlaub.Mal sehen ,was das BAG noch zum vertraglichen Urlaub entscheidet.BAG vom 23.03.2010-9AZR 128/09